Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Texte nutzen Sie einen seriösen Generator oder fragen eine fachkundige Stelle, etwa Ihre Kammer oder einen Fachanwalt.
1. Impressum
Geregelt in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, früher § 5 TMG). Hinein gehören unter anderem:
- Name und Rechtsform, bei Einzelunternehmen der vollständige Name des Inhabers
- Anschrift (kein Postfach)
- Schneller Kontakt: E-Mail und in der Praxis eine Telefonnummer
- Handelsregister mit Nummer, falls eingetragen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte, Handwerk mit Meisterpflicht): Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Das Impressum muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein – üblich ist ein Link im Fuß der Seite.
2. Datenschutzerklärung
Nach der DSGVO müssen Sie Besucher informieren, welche Daten Sie verarbeiten: beim Hosting, beim Kontaktformular, bei eingebundenen Diensten. Die Erklärung muss zu Ihrer Seite passen – eine kopierte Vorlage, die Dienste erwähnt, die Sie gar nicht nutzen, oder Dienste weglässt, die Sie nutzen, ist ein häufiger Fehler.
3. Cookie-Banner – nur wenn nötig
Eine Einwilligung brauchen Sie, wenn Ihre Seite Informationen auf dem Gerät speichert oder ausliest, die nicht unbedingt nötig sind (§ 25 TDDDG) – typischerweise bei Analyse-Tools, Werbe-Pixeln, eingebetteten YouTube-Videos oder Google Maps. Eine Seite ohne solche Dienste kommt ganz ohne Banner aus. Das ist oft die einfachste Lösung.
4. Externe Dienste und Schriften
Schriften, Karten oder Videos, die direkt von Google-Servern geladen werden, übertragen die IP-Adresse der Besucher. Seit einem Urteil des Landgerichts München (2022) zu Google Fonts gab es dazu zahlreiche Abmahnschreiben. Die sichere Lösung: Schriften lokal einbinden und Karten oder Videos erst nach einem Klick laden.
5. Verschlüsselung (HTTPS)
Sobald Sie ein Kontaktformular haben, müssen die Daten verschlüsselt übertragen werden. Eine Seite ohne „https://“ wird außerdem von Browsern als „nicht sicher“ markiert – das kostet Vertrauen.
6. Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Online-Shops und Buchungen, die Verträge mit Verbrauchern abschließen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind davon ausgenommen. Gut lesbar und bedienbar sollte jede Seite trotzdem sein.
7. Was nicht mehr nötig ist
Der früher übliche Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist entfallen, weil die Plattform im Juli 2025 eingestellt wurde. Einen Hinweis zur Verbraucherschlichtung brauchen vor allem Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
So prüfen wir das im Website-Check
Im kostenlosen Website-Check sehen wir nach, ob Impressum und Datenschutz verlinkt sind und ob Schriften direkt von Google-Servern geladen werden. Wir weisen auf Auffälligkeiten hin, ohne Angstmache – und ohne Rechtsberatung.